Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken sie bitte hier!

ITpool Info Header

Registrierkassenverordnung

Einleitung

Auch bei unseren Kunden herrscht derzeit eine starke Verunsicherung rund um die ab 01.01.2016 gültige Registrierkassenverordnung.

Da lt. Schätzungen rund 60% der heimischen Betriebe und Vereine künftig verpflichtet sein werden, ein elektronisches Aufzeichnungssystem für Barumsätze zu verwenden, beantworten wir diesmal die am häufigsten an uns gestellten Fragen zu diesem Thema.

 

Thema

Was ist eine Registrierkasse?

Eine Registierkasse ist eine technisches Aufzeichnungssystem, welches zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Die Registrierkasse selbst kann z.B. eine serverbasierende Software oder eben auch eine klassiche elektronische Kasse sein.

 

Wer braucht künftig eine Registrierkasse?

Unternehmen (und auch Vereine mit wirtschaftlichem Betrieb) deren Jahresnettoumsatz EUR 15.000 übersteigt und die einen Bargeschäftsanteil von mehr als EUR 7.500 aufweisen brauchen künftig eine Registrierkasse. Zu den Barumsätzen zählen auch Bankomat- oder Kreditkartenumsätze.

Ausgenommen sind Betriebe, die nicht vorwiegend Barumsätze machen, z.B. HandwerkerInnen oder EinzelunternehmerInnen die fast ausschließlich auf Rechnung/Honorarbasis arbeiten. Diese Umsätze müssen natürlich nachweislich auf das Firmenkonto eingehen.

Ebenfalls ausgenommen sind kleine Vereinsfeste und Umsätze die unter die "kalte Hände-Regelung" fallen (z.B. Maroniverkäufer, Christbaumhändler, Marktfieranten...). Hier gilt erst ab EUR 30.000 die Registrierkassenpflicht.

Online-Umsätze sowie Automaten sind mit Einzelumsätzen bis EUR 20 ausgenommen.

 

Konsequenzen bei Nichteinhaltung?

Es wurde ein Strafrahmen von bis zu EUR 5.000,00 fixiert bzw. als Konsequenz auch eine Steuerschätzung.

 

Ab wann benötige ich eine Registrierkasse?

Grundsätzlich muss ab 01.01.2016 alle Bareinnahmen mit einer Registrierkasse erfassen. Für Umsätze mit Warenausgabe- oder Dienstleistungsautomaten gilt tritt die Regelung ab 01.01.2017 in Kraft.

Die verpflichtende Nutzung einer Kasse zum Zwecke der Losungsermittlung entsteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Umsatzgrenzen das erste Mal überschritten wurden.

Beispiel bei monatlichem Voranmeldungszeitraum:
Ein Betrieb überschreitet per Sepember 2015 oder früher die Umsatzgrenzen - Pflicht ab 01.01.16.

Beispiel bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum:
Ein Betrieb überschreitet per November 2015 die Umsatzgrenzen - Pflicht ab 01.04.16.

 

Welche technischen Anforderungen gibt es an die Kasse?

Ab 01.01.2017 müssen alle Registrierkassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden. Die exakten technischen Anforderungen sind in der Registrierkassensicherheitsversordnung (RKSV) geregelt. Diese liegt derzeit im Entwurf vor, ist aber noch nicht in Kraft.

 

Wie hoch sind die Investionen für das Unternehmen?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die technische Bandbreite reicht hier von einer einzelnen Kasse ab EUR 400,00 bis hin zur Umprogrammierung bzw. Anbindung von Warenwirtschaftssystemen mit Einschulungsbedarf und Wartungsverträgen mit Kosten von mehreren Tausend Euro.

 

Gibt es eine Förderung für die Einführung?

Für die Anschaffung/Umrüstung kann eine Prämie von EUR 200,00 mit der jährlichen Steuererklärung beantragt werden. Weiters besteht eine umbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.

 

Wie wird die Belegerteilungspflicht gehandhabt?

Belegerteilungspflicht bedeutet, dass künftig der Kunde einen Beleg entgegennehmen muss und außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen muss. Bei Nichtausfolgung eines Beleges ist ein Strafrahmen bis EUR 5000,00 möglich. Sollte der Kunde den Beleg nicht annehmen hat dies in Österreich keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen.

 

Wer profitiert von der Registrierkassenverordnung?

Einerseits der Staat, der sich dadurch eine Eindämmung der Schwarzgeldumsätze erwartet, andererseits die Anbieter von Registrierkassensystemen - die derzeit mit der Produktion kaum nachkommen.

 

Was sind nun die nächsten Schritte?

Wirtschaftliche Betriebe die bereits jetzt wissen, das sie ab 01.01.2016 in die Verpflichtung kommen, sollten ehestmöglich ein Kassensystem anschaffen, welches auch nach dem 01.01.2017 die technischen Anforderungen lt. RKSV erfüllt wird.

Schwieriger wird das Ganze bei bestehenden Warenwirtschaftsystemen welche ggf. den technischen Anforderungen ab 2017 nicht mehr genügen werden. Hier empfiehlt im Laufe des Jahres 2016 ggf. ein Umstieg oder eine Work-Around-Lösung um den gesetzlichen Bestimmungen folge zu leisten. Ein frühzeitiger Kontakt mit dem Softwareentwickler ist hier dringend anzuraten.

Übrigens lt. Aussage des Finanzministers wird das Finanzamt bis Mitte 2016 noch keine Strafen aussprechen sondern primär beratend zur Verfügung stehen - darauf verlassen sollte man sich aber nicht.

Fazit

FazitOb man will oder nicht, das Thema Registrierkasse kommt... Wir empfehlen sich frühzeitig mit dem eigenen Steuerberater, möglichen Kassensystemanbietern, dem Softwarehaus der Warenwirtschaft und ggf. dem Finanzamt in Verbindung zu setzen!

Weiterführende Infos:

 

Bildnachweise: ITpool GmbH. Dieser Newsletter wird ausschließlich an Kunden und Geschäftspartner der Firma ITpool versandt. Sie können den Bezug des Newsletter jederzeit durch eine e-Mail an office@itpool.at oder auf unserer Website abbestellen. Für die angeführten Inhalte bzw. Links zu Seiten Dritter wird keinerlei Haftung übernommen. Medienherausgeber: ITpool GmbH, Pfeffergasse 20, 4600 Schleissheim/Wels. Firmensitz und Gerichtstand: 4600 Wels. Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Ing. Roland Ernst. Der monatlich erscheinende Newsletter umfasst Kundeninformationen zu Produkten und Neuigkeiten aus der Informationstechnologiebranche und rund um den Unternehmensgegenstand des Aussenders. Bildnachweis: Alle nicht gekennzeichneten Bilder stammen von PIXELIO. Bilder und Texte wie auch Textpassagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch die ITpool GmbH verwendet werden. Umsetzung: mK Kommunikationsdesign